Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für sämtliche Leistungen der Wilde Medizin Technik GmbH(nachstehend: WMT) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingen (im Folgenden: „AGB“).

I. Angebotsbedingungen

1. Für Angebote, Verträge und für Lieferungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WMT. Sie werden durch Auftragserteilung anerkannt.

2. Abweichende Bedingungen des Kunden, die WMT nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, werden weder ganz noch teilweise Inhalt des Vertrages, auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

II. Vertragsschluss

1. Angebote von WMT sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Auftrag des Kunden und Annahme von WMT zustande.

2. Bestellungen des Kunden sind für diesen verbindlich. WMT kann verbindliche Bestellungen des Kunden innerhalb von 2 Wochen annehmen. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von WMT zustande.

III. Vertragsinhalt

Der Inhalt des Vertrages ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Bestätigung von WMT, sofern der Kunde der Bestätigung nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

IV. Preisvorbehalt

1. Für Lieferungen und Leistungen ist der in der Auftragsbestätigung von WMT aufgeführte Preis maßgeblich. WMT ist bei Kommissionsagenturgeschäften an die Preisvorgaben seiner Lieferanten gebunden.

2. Die Preise umfassen die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Umsatzsteuer. Kosten für Fracht, Verpackung und Versicherung sind nicht inkludiert.

V. Lieferzeiten

1. Soweit nicht anderweitig geregelt, ist eine feste Lieferzeit nicht vereinbart.

2. Sollte WMT einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall drei Wochen unterschreiten darf. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, es fällt WMT Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer, unabwendbarer und schwerwiegender Ereignisse, die von WMT nicht zu vertreten sind, WMT die Leistung aber gleichwohl unmöglich machen – hierzu gehören z.B. nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. – berechtigen WMT – auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen –, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt auch, wenn die Verzögerung bei Vorlieferanten eintritt.

VI. Versand, Preisgefahr

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wurde.

VII. Gewährleistung und Haftung

1. WMT haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf von WMT gelieferte Sachen 12 Monate. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt

2. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von WMT, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet WMT nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

4. Die Einschränkungen der Ziff. 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von WMT, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

5. Die sich aus Ziff. 2 und 3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit WMT den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit WMT und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben.

VIII. Zahlungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von 2 Wochen nach dem Datum der Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

IX. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bleibt WMT bzw. deren Lieferanten (im Falle eines Kommissionsagenturgeschäfts) bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen, insbesondere des Kaufpreises, aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vorbehalten.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Erfüllungsort ist Wunstorf. Gerichtsstand ist Hannover, soweit der Auftraggeber ein Kaufmann, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

XI. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch WMT. Dies gilt auch für die Abweichung von vertraglichen Schriftformerfordernissen.

2. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden bzw. eine Lücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

Stand: 15.04.2019